wer zahlt badsanierung in mietwohnung?

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Wer die Kosten für eine Badsanierung in einer Mietwohnung trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Grund der Sanierung.

Vermieter trägt die Kosten:

  • Instandhaltung: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Dazu gehört auch die Instandhaltung des Badezimmers. Wenn also z. B. die Dusche undicht ist, die Fliesen kaputt sind oder der Schimmelpilz sich ausbreitet, muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung tragen.
  • Modernisierung: Der Vermieter kann auch das Badezimmer modernisieren, z. B. indem er neue Fliesen, Armaturen oder Sanitärobjekte einbaut. In diesem Fall muss er die Kosten für die Modernisierung tragen. Die Mieterhöhung, die der Vermieter nach einer Modernisierung umlegen kann, ist allerdings begrenzt.

Mieter trägt die Kosten:

  • Schönheitsreparaturen: Die Mieter sind verpflichtet, Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen. Dazu gehört auch das Streichen der Wände, das Tapezieren und das Renovieren des Bodens. In einigen Mietverträgen ist auch die Renovierung des Badezimmers als Schönheitsreparatur definiert.
  • Eigeninitiative: Wenn der Mieter das Badezimmer auf eigene Initiative saniert, z. B. weil er eine andere Farbe oder Fliesen bevorzugt, muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Sonderfall: Barrierefreier Umbau

Ein barrierefreier Umbau des Badezimmers kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter beantragt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, den Umbau zu dulden, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, z. B. aufgrund einer Behinderung. Die Kosten für den Umbau trägt allerdings in der Regel der Mieter. Es gibt jedoch verschiedene Förderprogramme, die den Mieter finanziell unterstützen können.

Tipp:

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter vor einer Badsanierung die Kostenfrage schriftlich regeln.

Weitere Informationen:

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